ORGANISATORISCHES
Alle Rechte und Pflichten der Schule (Lernbegleiter*innen-Team) und der Eltern sind in einer Eltern-Schule-Vereinbarung festgehalten, die jedes Jahr unterzeichnet wird.
Beitrag der Eltern
Das Beitragsjahr beginnt am 1. September des Jahres.
Die Eltern verpflichten sich, einen Schulbeitrag in Höhe von 4.740.- € zahlbar in 12 Monatsbeiträgen à 395.- € pro Schulkind zu bezahlen. Für ein Geschwisterkind beträgt der Betrag 75% dieses Grundbetrags, für jedes weitere 50%.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufwands gilt für Kinder von Mitgliedern des Vorstands ein Schulbeitrag von monatlich 345.- € als Berechnungsbasis.
Die Zahlungen sind mit Dauerauftrag zu leisten, die Beiträge müssen spätestens am 5. des jeweiligen Monats am Schulkonto eintreffen. Geplant ist die Umstellung auf Einziehungsaufträge mittels Einzugsermächtigung.
Starteinlage:
Jede Familie gibt anlässlich ihres Eintritts (1. Juli) ein einmaliges Einstiegsdahrlehen in Höhe von € 500,-. Dieser Betrag wird nach Ende der Schulzeit unverzinst rückerstattet. Bei vorzeitigem Ausstieg innerhalb der ersten 2 vollen Jahre wird der Betrag einbehalten.
Jährlicher Vereinsmitglieds-Beitrag pro Elternteil:
Der Mitgliedsbeitrag von € 25,- pro Elternteil ist 1 x jährlich am Jahresanfang zu bezahlen. Auch im ersten begonnenen, nicht vollständigen Jahr, ist der gesamte Betrag bis längstens Anfang Oktober zu bezahlen.Putzdienste:
Am Schulanfang wird eine Liste von verpflichtenden Putzdiensten vereinbart. Diese sind selbsttätig durchzuführen, ist es nicht möglich an einem der vereinbarten Termine zu putzen, so ist selbständig für eine Vertretung oder einen Tausch zu sorgen. Der gemeinsame Großputz zu Schulanfang und im 2. Semester ist für alle verpflichtend.
Zusätzlich zum finanziellen Beitrag und den Putzdiensten ist es wichtig, dass sich die Eltern tatkräftig mit ihren Talenten einbringen. Wir sind eine Gemeinschaft, die eine Privatschule führt. Dafür ist der Arbeitseinsatz in verschiedenen Bereichen von allen notwendig!
Auch ist es erwünscht, dass neue Eltern nach einer Kennenlernfrist von 6 Monaten dem Vorstand beitreten und so auch gestaltend an der Weiterentwicklung der Schule mitwirken. Eine Entscheidung darüber wird im Konsens getroffen.
Kündigungsfrist:
Laut Eltern-Schule-Vereinbarung sind 3 Monate Kündigungsfrist vertraglich vereinbart.
Vor dem geplanten Schulende oder bei vorzeitigem Ausstieg, ist die Kündigung auf jeden Fall schriftlich einzubringen, ansonsten fordern wir das Schulgeld für 3 Monate weiter ein.
Der Verein
Die Privatschule mit der Schulkennzahl 705531 trägt den Namen „Lernwerkstatt Zauberwinkl“ und befindet sich am Standort 6300 Wörgl, Zauberwinklweg 1. Der Trägerverein ist der „Verein für selbstbestimmtes Leben und Lernen“, Vereinsnummer 640726188
Neben den Vereinsstatuten und dem Organisationsstatut der Schule sind die Grundsätze über die Mitgliedschaft im Verein in einer Geschäftsordnung festgelegt, die auch die Aufgaben des Vorstandes klar definiert.
Vorrangige Aufgabe der Schule ist es, Kindern mit unterschiedlichen individuellen und sozialen Voraussetzungen die Möglichkeit und Hilfe zu geben, sich zu mündigen, kritikfähigen, leistungs- und genussfähigen, ihrer selbst bewussten, sozial kompetenten, toleranten, eigenverantwortlichen, positiv zum Leben stehenden, emanzipatorischen und solidarischen, politisch verantwortlichen und tätigen Menschen zu entwickeln.
Eine wesentliche Voraussetzung, den Kindern und Jugendlichen die Entwicklung zu diesen Bildungszielen zu ermöglichen, ist das unmittelbare Erfahren und Erleben von demokratischen Strukturen.
Die Organisation der Schule geht davon aus, dass sich dieses Menschenbild am ehesten in einem Rahmen verwirklichen kann, in dem alle Betroffenen (Schüler*innen-, Lernbegleiter*innen- und Elterngruppe) gemeinsam partnerschaftlich und demokratisch über ihre Angelegenheiten entscheiden können.